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*Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß §6 Ziffer 3 und 4 StBerG wie folgt an: *Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender *Lohn- und Gehaltsabrechnungen
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Erstellung von Lohnabrechnungen
Wir übernehmen Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Qualifizierte Buchhalter erstellen termingerecht und professionell
Ihre Abrechnungen und setzen hierzu modernste Software ein. Die Leistungspalette umfasst unter anderem die Erstellung der
Lohn- und Gehaltsabrechnung anhand von Stempelkarten, Stundenzetteln o. ä., die DEÜV- Meldung an die Krankenkassen und
verschiedene Auswertungen, wie:
- Lohnjournale
- Beitragsnachweise
- Beitragsabrechnungen
- Buchungslisten (bzw. direkte Übernahme in die laufende *Buchhaltung)
- Hilfslisten für Krankenkassen
- Meldungen zur Sozialversicherung
- Personalkosten Chef
Diese Leistungen werden abgerundet durch die Erledigung aller Angelegenheiten mit Krankenkassen, Behörden und
Berufsgenossenschaften.
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